Arbeitsplätze für Menschen mit einer Behinderung
(Geschützter Arbeitsplatz)
Wenn Sie auf einen geschützten Arbeitsplatz angewiesen sind, können wir Ihnen diesen in ganz unterschiedlichen Tätigkeitsgebieten anbieten. Die Anforderungen werden dabei auf die jeweilig vorhandenen Ressourcen der Mitarbeitenden abgestimmt.
Eine Anstellung ist möglich, wenn Sie über 18 Jahre alt sind und eine IV- oder SUVA Rente beziehen. Weitere Voraussetzungen sind Ihr Interesse und die Motivation nach einer gründlichen Einführung selbständig in einem kleinen Team zu arbeiten. Ein Voll- oder Teilpensum kann jeweils individuell vereinbart werden